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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Golfunterricht und Golfkurse

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Christoph Spora (nachfolgend „Golflehrer“ genannt) und seinen Kunden (nachfolgend „Schüler“ genannt) hinsichtlich der Buchung und der Durchführung von Golfunterricht und -Kursen in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung durch den Kunden, aktuellen Fassung.

1. Anmeldeverfahren; Zustandekommen des Vertrages; Leistungsumfang​​

1.1 Einzelunterricht

​Eine verbindliche Anmeldung zu Golfunterrichtseinheiten (Einzelunterricht) erfolgt durch eine Reservierung von freien Unterrichtszeiten auf elektronischem Wege (z.B. via WhatsApp, SMS, E-Mail etc.), per Telefon oder durch Ausfüllen des Kontaktformulars auf der Homepage des Golflehrers.

 

Alle Leistungsangebote des Golflehrers stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung dar und sind kein verbindliches Vertragsangebot. Inhalt und Umfang des Einzelunterrichtes ergeben sich aus der jeweiligen Einzelbeschreibung oder aus der jeweils durchgeführten Analyse des Golflehrers.

1.2 Gruppenkurse

Die verbindliche Anmeldung zu einem Gruppenkurs erfolgt auf elektronischem Wege (z.B. via WhatsApp, SMS, E-Mail etc.), per Telefon oder durch Ausfüllen des Kontaktformulars auf der Homepage des Golflehrers. Inhalt und Umfang des Gruppenkurses ergeben sich aus der jeweiligen Einzelbeschreibung.

Bei der Anmeldung zu einem Golfkurs hat der Interessent seinen Vor- und Nachnamen, seine Telefonnummer sowie die Kursbezeichnung anzugeben. Bei einer Online-Anmeldung ist zusätzlich eine E-Mail-Adresse anzugeben, unter der der Kursinteressent erreichbar ist.

Der Anmeldeschluss ist jeweils in der Ausschreibung des Kurses bzw. in den Informationen zum jeweiligen Kurs vermerkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Unterrichtsvertrag wird erst verbindlich, wenn bei Anmeldeschluss die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist (aufschiebende Bedingung).

Ist die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannte Höchstteilnehmerzahl bereits erreicht, erfolgt innerhalb von drei Werktagen eine entsprechende Mitteilung an den Kursinteressenten. Der Kursinteressent wird in die für den jeweiligen Gruppenkurs geführte Warteliste (nach Reihenfolge des Eingangs) aufgenommen. Soll eine Streichung von der Warteliste erfolgen, so hat der Kursinteressent dies dem Golflehrer mitzuteilen. Im Falle des Aufrückens wird der Unterrichtsvertrag jedoch erst verbindlich, wenn bei Anmeldeschluss die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannte Mindesteilnehmerzahl erreicht ist.

 

2. Unterrichtsentgelt; Fälligkeit; Range Fee, Green Fee

2.1 Es gelten die in der aktuellen Beschreibung bzw. in den Informationen zum jeweiligen Golfkurs oder Einzelunterricht angegebenen Unterrichtsentgelte.

 

2.2 Einzelunterricht: Das Unterrichtsentgelt kann vor Ort in bar oder durch Vorabüberweisung auf das Geschäftskonto des Golflehrers gezahlt werden.

 

2.3 Gruppenkurse: Das Unterrichtsentgelt kann vor Ort in bar oder durch Vorabüberweisung auf das Geschäftskonto des Golflehrers gezahlt werden.

 

2.4 Range Fee, Green Fee

 

Eventuelle Range Fees und/oder Green Fees sind, sofern sie nicht in dem Entgelt für das jeweilige Einzelangebot enthalten sind, jeweils vor Ort und vor Kursbeginn bei der Golfanlage zu entrichten. Ein entsprechender Hinweis auf die jeweilige Höhe erfolgt im Rahmen der Anmeldung.


3. Stornierung und Nichterscheinen zum Golfunterricht

3.1 Stornierung Einzelunterricht

Eine kostenfreie Stornierung von Einzelunterrichtsstunden ist bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtstermin möglich. Bei Stornierungen nach dieser Frist ist das Entgelt in voller Höhe zu bezahlen.

Im Falle von im Voraus bezahlten Trainingsangeboten (z.B. Wintertraining-Blöcke) verfällt diese Einheit automatisch, da in den Angeboten bereits ein reduzierter Preis bzw. vergünstigte Konditionen für den Schüler herrschen.

Im Krankheitsfall des Schülers ist die Stornierung kostenfrei, sofern der Schüler ein ärztliches Attest vorlegt.

3.2 Stornierung Gruppenkurs

Bei einer Stornierung bis sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Kursbeginn sind 50 % des Kursentgeltes vom Kursteilnehmer zu bezahlen. Bei einer Stornierung zwischen sieben Tagen und 24 Stunden vor dem jeweiligen Kursbeginn werden dem Kursteilnehmer 80 % des Kursentgeltes in Rechnung gestellt.

3.3 Nichterscheinen zum Unterricht: Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Unterrichtstermin, ohne vorherige Stornierung oder Benachrichtigung, wird das Entgelt in voller Höhe fällig.

3.4 Die Stornierung bedarf der Schriftform, wobei die Übersendung per E-Mail oder WhatsApp/SMS ausreichend ist.

3.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Golfunterrichts bleibt unberührt.


4. Durchführung des Unterrichts / der Kurse; Abbruch bzw. Absage des Golfunterrichts durch den Golflehrer

4.1 Golfunterricht und Golfkurse beginnen jeweils zu der in der jeweiligen Einzelbeschreibung ausgeschriebenen bzw. gegebenenfalls individuell vereinbarten Zeit.

4.2 Golfunterricht und Golfkurse finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Ziffer 4.3 bleibt hiervon unberührt.

4.3 Der Golflehrer ist nach billigem Ermessen berechtigt, den Golfunterricht oder den Golfkurs abzubrechen oder kurzfristig abzusagen, wenn aus witterungsbedingten Gründen, insbesondere wegen Gewittergefahr, nässebedingter Unbespielbarkeit der Übungseinrichtungen, Nebel, Frost oder anderen vom Golflehrer nicht zu vertretenden Gründen das Ziel des Kurses nicht erreicht werden kann oder eine Gefährdung der Unterrichtsteilnehmer zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere im Falle einer Erkrankung des Golflehrers, aufgrund welcher eine Unterrichtserteilung nicht möglich ist.

4.4 Im Falle einer kurzfristigen Absage einer Unterrichtsstunde im Sinne der Ziffer 4.3 kann ein Nachholtermin vereinbart werden. Sollte innerhalb von vier Wochen kein Nachholtermin gefunden werden können, und hat dies ausschließlich der Teilnehmer zu vertreten, so wird etwaiges vorab (anteilig) entrichtetes Entgelt nicht erstattet.

4.5 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere etwaige Stornierungskosten für Übernachtung oder Anreise.

4.6 Das Recht des Golflehrers zur außerordentlichen Kündigung einer Golfstunde oder eines -Kurses bleibt unberührt.


5. Verhaltenspflichten; Haftungsbegrenzung

5.1 Der Teilnehmer ist während des Unterrichts bzw. der Kursstunden verpflichtet, den Anweisungen des Golflehrers stets uneingeschränkt Folge zu leisten sowie die allgemeinen Golfregeln, sowie die Haus- und Platzordnung der Golfanlage, auf der der Unterricht bzw. Kurs stattfindet, zu beachten. Die Haus- und Platzordnung liegt dem Teilnehmer zur Einsicht im Sekretariat der Golfanlage aus.

5.2 Die Haftung des Golflehrers für Sach- und Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind, ist gegenüber dem Teilnehmer ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Golflehrers vorliegt.

5.3 Die etwaige Haftung gemäß Ziffer 5.2 ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.4 Soweit die Haftung des Golflehrers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Golflehrers.


7. Gesundheitsfragen

7.1 Bei der erstmaligen Buchung von Golfunterricht hat der Teilnehmer auf etwaige bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzuweisen, welche sich durch den Konsum von Golfunterricht verändern bzw. verschlechtern können.

7.2 Im Falle von nicht vertretbaren Gesundheitsrisiken behält sich der Golflehrer den Ausschluss des Teilnehmers nach billigem Ermessen vor.


8. Datenschutz

Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für die Zwecke der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen mit dem Golflehrer zu.


9. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nah kommt.


10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Syke. 

Weyhe, den 01.01.2024

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